Die Förderung von natürlichen Kältemitteln

Die Bundesregierung fördert nachhaltige Technologien zur Einhaltung der Klimaschutzziele. In diesem Rahmen gibt es auch eine Förderung für Kälte- und Klimatechnik. Mit der Überarbeitung dieser Kälte-Klima-Richtlinie vom 27. August 2020, in der die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemittel in stationären und Fahrzeug-Anwendungen verankert ist, wurde auch die Kaltluftkältetechnik für Tieftemperaturanwendungen ergänzt.

Voraussetzung und Ablauf

Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn der Auftrag noch nicht erteilt wurde. Erst wenn der Zuwendungsbescheid eingegangen ist, darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Dadurch fallen alle bestehenden und schon in Auftrag gegebenen Anlagen weg. Die Richtlinie gilt nur für Neuanlagen mit nachhaltiger Kältetechnik.

Der Ablauf ist wie folgt:

1) Antrag stellen und Unterlagen einreichen

2) Erlangen des Zuwendungsbescheids

3) Umsetzung des Vorhabens, Erbringen des Verwendungsnachweises (Achtung: Es wird hier eine spezielle Anforderung an die Anlage gestellt! Siehe notwendige Dokumente für den Verwendungsnachweis)

4) Auszahlung

Für das Erlangen des Zuwendungsbescheids sowie für die Erbringung des Verwendungsnachweises werden im Folgenden die Schritte für die Kaltluftkältetechnik erklärt.

3D-Modell Kaltluftkältetechnik
3D-Modell Kaltluftkältetechnik

Erlangen des Zuwendungsbescheids

Als Erstes muss der Antrag auf Förderung bei dem BAFA eingereicht werden. Es ist von Vorteil, wenn folgende Dokumente zum Upload bereitgehalten werden, sodass die Antragstellung vollständig und ein nachträgliches Hochladen nicht erforderlich ist:​

- Organigramm der Unternehmensgruppe des Antragsstellers (bei verbundenen Unternehmen)

- Unterschriebene De-minimis-Beihilfen-Erklärung

- Zuwendungsbescheide bzw. Förderzusagen anderer Zuwendungsgeber (falls vorhanden)

- Kälteleistungsberechnung

- Funktionsschema / Fließbild

- Sofern die benötigte Dokumente vorliegen, kann die Antragstellung auf der Website begonnen werden.

​Zu Beginn werden allgemeine Daten zum Antragsteller und dem Vorhaben abgefragt. Für die Wirtschaftsklassifikation wird ein WZ 2008 Code benötigt. Für unsere Kunden und Partner aus der Pharmabranchen haben wir den benötigten WZ 2008 Code im Voraus ermittelt. Bei Unternehmen, die pharmazeutische Grundstoffe herstellen, gilt der WZ 2008 Code "2110". Für Hersteller von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen gilt "2120".

Für stationäre Kälte- und Klimaanlagen sollte Entsprechendes unter dem Punkt "Stationäre Kälte- und Klimaanlage / Fahrzeug-Klimaanlage" ausgewählt werden. Danach klappen weitere Unterpunkte auf. Für die Art der Anlage muss für die Kaltluftkältetechnik "Gewerbe-Kälteanlagen TK (Direktverdampfung)" ausgewählt werden. Bei der nun erscheinenden Tabelle ist es notwendig, die Kälte- sowie die elektrische Leistung anzugeben. Außerdem sollen die Kältemittel ausgewählt werden, welche bei Luft der Bezeichnung R_729 entsprechen. 

Nach der Antragstellung können alle notwendigen Dokumente sowie das Formular "Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben" mit Originalunterschrift über das Upload-Portal hochgeladen werden. Nur wenn die Unterlagen vollständig sind, werden die Anträge von dem BAFA bearbeitet.

Damit ist die Antragsstellung abgeschlossen. Zu beachten ist, dass keine Ablehnungen verschickt werden, sondern im Falle einer Förderung nur Zuwendungsbescheide erteilt werden. Dieser enthält die Höhe der Förderung, Fristen sowie gewisse Förderauflagen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf der Auftrag erteilt und das Vorhaben begonnen werden.

Erbringen des Verwendungsnachweises

Der Verwendungsnachweis wird nach Abschluss des Vorhabens innerhalb der Frist erbracht (Fristen, siehe bafa.de unter "Fristen") . Dieser muss über das Verwendungsnachweisportal eingereicht werden, welches ab April 2021 auf der Website des BAFA verfügbar ist. Abgefragt werden Daten zu den technischen Parametern der installierten Kälte-/Klimaanlage und der Komponenten. Diese müssen vom jeweiligen Fachunternehmen (=Kälteanlagenbauer) bestätigt werden. Eine Erklärung wird vom Verwendungsnachweisportal automatisch erzeugt. Der Fachunternehmer muss die Einhaltung der Effizienzmaßnahmen bzw. den Einbau der Energie-Effizienzkomponenten sowie die Berechnung der Kälteleistung und das Kältemittel bestätigen. Eine Unterschrift plus Stempel sollte die Erklärung ebenfalls vorweisen. Dann kann sie über das Upload-Portal hochgeladen werden.



Weitere notwendige Dokumente für den Verwendungsnachweis müssen ebenfalls hochgeladen werden:
- Lieferungs- und Leistungsvertrag
- abgeschlossener Wartungsvertrag
- Rechnungen für die kältetechnischen Anlagenteile und Systeme
- Rohrleitungs- und Instrumentenfließbild der Anlage


Nachweis über den Einbau eines Elektroenergie-Messgeräts mit Angabe des Datums der Inbetriebnahme (nur bei Kompressions-Kälte-/Klimaanlagen ab 5 kW elektrischer Verdichterleistung, ab 15 kW elektrischer Verdichterleistung auch fernauslesbar).

Die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ohne weitere Benachrichtigung, sofern alle notwendige Dokumente vorhanden sind.

Nach dem Erhalt der Förderung muss im Laufe der folgenden fünf Jahre ab Inbetriebnahme jährlich bestimmte Betriebsdaten der Anlage zu Monitorringzwecken an das BAFA übermittelt werden. Wird dies nur teilweise oder gar nicht erfüllt, kann das BAFA die Förderung zurückverlangen.

Für weitere Informationen steht die Hauptseite des BAFA zur Förderung der Kälte-/Klimaanlagen zur Verfügung, auf welcher alle hier erwähnten Punkte auch nochmal nachgelesen werden können.

Bei Interesse oder Fragen können Sie sich auch gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF UND LASSEN SIE SICH INDIVIDUELL BERATEN!

Vorname
Nachname
Firma
Telefonnummer
E-Mail
Nachricht