Insbesondere die Informationspflicht nach §17 erfordert das Sammeln, Aufbereiten und Übermitteln der geforderten Informationen bis zum 01.07.2024! Die Meldefrist für das erste Jahr wurde auf den 1.7.2024 verschoben, da die Plattform für Abwärme noch gar nicht verfügbar ist.
Aber auch die Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsysteme (bei mehr als 7,5 GWh) mit einer Frist von 20 Monaten (frühester Stichtag 18.07.2025) und die Umsetzung von wirtschaftlichen Umsetzungsplänen mit einer Frist von 3 Jahren (frühester Stichtag 18.11.2026) erfordert dringend, sich zeitnah mit diesen Themen zu befassen.
Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung des Energieeffizienzgesetzes durch die Identifikation von Abwärmequellen und- senken mittels Pinchanalyse sowie den Maßnahmen, wie der Rückgewinnung, Veredelung und sinnvollen Verteilung von nicht zu vermeidender Abwärme.
Zudem können wir mit Ihnen Konzepte entwickeln und diese auch bepreisen, so dass eine Entscheidung zur Umsetzung anhand der Wirtschaftlichkeit möglich ist.